Unter Altholz A1-A3 versteht man alle Abfälle aus Holzmaterialien, wie zum Beispiel Paletten, Verschnittholz oder Holzregale aus Vollholz.
Unsere Container für Altholz A1-A3 dürfen nur mit unbelastetem Altholz befüllt werden. Altholz, welches mit Holzschutzmittel behandelt oder anderweitig schadstoffbelastetet ist, ist Altholz A4 und muss gesondert entsorgt werden..
Was alles in den Container für Altholz A1-A3 darf, finden Sie bei den jeweiligen Containern.
Unter Altholz A1-A3 versteht man alle Abfälle aus Holzmaterialien, wie zum Beispiel Paletten, Verschnittholz oder Holzregale aus Vollholz. Unsere Container für Altholz A1-A3 dürfen nur mit...
mehr erfahren » Fenster schließen Was ist Altholz A1-A3?
Unter Altholz A1-A3 versteht man alle Abfälle aus Holzmaterialien, wie zum Beispiel Paletten, Verschnittholz oder Holzregale aus Vollholz.
Unsere Container für Altholz A1-A3 dürfen nur mit unbelastetem Altholz befüllt werden. Altholz, welches mit Holzschutzmittel behandelt oder anderweitig schadstoffbelastetet ist, ist Altholz A4 und muss gesondert entsorgt werden..
Was alles in den Container für Altholz A1-A3 darf, finden Sie bei den jeweiligen Containern.